Die Schweiz ist eines der attraktivsten Gebiete Europas und lockt jedes Jahr Millionen von Besuchern vor allem mit ihrer vielfältigen Landschaft, ihren Attraktionen und erstaunlichen Aktivitäten. Das mitteleuropäische Land beherbergt sowohl von Menschenhand geschaffene als auch natürliche Attraktionen wie die Alpen, den Zoo Basel, den Bärengraben, den Rheinfall, den Gotthard-Basistunnel, das Schweizerische Landesmuseum, den Zytglogge-Uhrturm in Bern, die internationale Finanzstadt Zürich, den Pilatus und viele andere.
Zudem ist das Land weltweit bekannt für seine zahlreichen Skigebiete, Schweizer Uhren, geldnahe Industrien, Wanderwege und - natürlich - Schokolade. Kombiniert mit der Glücksspielindustrie haben wir ein herrliches Land.
Das Glücksspiel hat in der Schweiz eine lange Geschichte. Die ersten Glücksspiele fanden bereits in der Ära des Römischen Reiches statt. Damals waren Glücksspiele im Allgemeinen illegal, mit einer Ausnahme während der Festtage. Das generelle Verbot war eine Folge der vielen damaligen Problemspieler im Land, die bei Glücksspielen ihr gesamtes Vermögen verlieren würden. Dieses illegale, aber gelegentlich auch legale System hielt bis ins Mittelalter an.
In dieser Zeit erlangten viele Glücksspiele eine neue Popularitätsstufe. Trotz der Popularität verboten die Behörden diese Spiele aus moralischen, religiösen und sozialen Gründen. Das Verbot war in der Tat so gravierend, dass die Schweizer Glücksspieler in ihrem Lebensraum entfremdet wurden. Im 16. Jahrhundert predigte der französische Reformator John Calvin während der Reformation 1547 gegen das Spielen mit Gold, Silber oder anderen hochwertigen Gütern, aber neutral gegenüber Glücksspielen mit niedrigen Einsätzen.
Wie in anderen europäischen Gebieten entwickelte sich die Lotterie im 18. Jahrhundert fragmentarisch im ganzen Land. Die Behörden gaben jedoch eine positive Antwort auf Lotteriespiele, die für wohltätige und andere wohltätige Zwecke durchgeführt wurden, aber gewinnorientierte Lotterien wurden ebenso abgelehnt. Trotz der Verweigerung gab es immer noch illegale Lotterien für wohltätige Zwecke im Land, und die Behörden hatten Mühe, das illegale Glücksspiel vollständig zu unterbinden.
Ein erfolgreiches Verbot von Glücksspielhäusern (eher Kasinos) setzte sich im 19. Jahrhundert durch, basierend auf der Behauptung, dass das Glücksspiel die Menschen faul mache und von der Arbeit abhalte. Daher wurde das Glücksspiel zu einer Bedrohung für die soziale Stabilität, und 1874 wurde ein Verbot verhängt - obwohl die 26 Kantone der Schweiz es unterschiedlich respektierten (die meisten wandten das Verbot inkohärent an). 1881 wurde das Casinò Barrière de Montreux strategisch günstig am Ufer des Genfer Sees als erstes Kasino der Schweiz eröffnet.
Schon bald darauf, in den Jahren 1920 und 1928, fanden die allererste und zweite Abstimmung über die Gesetzgebung und Regulierung des Glücksspiels statt. Zu dieser Zeit wurde das Glücksspiel von mehr als der Hälfte der Bevölkerung auf der Grundlage der Sittenlosigkeit bekämpft, und das bereits erwähnte Verbot von Spielhöllen und die strenge Regulierung von Lotterien waren noch intakt.
Am 8. Juni 1923 wurde das Bundesgesetz über die Lotterien und gewerblichen Wetten (und seine Parallelverordnung) verabschiedet. In ähnlicher Weise wurde 1929 das Bundesgesetz über die Spielbanken verabschiedet. Beide setzten strenge Vorschriften für Lotterien bzw. Spielbanken durch.
Das erste Gesetz beschränkte den Betrieb von Lotterien auf bestimmte Kantone, und ein großer Prozentsatz ihrer Einnahmen muss für die gesellschaftliche Entwicklung in den jeweiligen Kantonen und nicht für den Bund verwendet werden. Das zweite Gesetz erlaubte den Betrieb von Glücksspielbetrieben in bestimmten Kantonen, jedoch nur, um effektiv Touristen anzuziehen.
Eine weitere Abstimmung fand 1993 statt, und zu diesem Zeitpunkt nahm die Glücksspielgesetzgebung in der Schweiz eine positive Wende.
Der Bundesrat konzipierte die Schaffung von Spielbanken, die im Inland Spiele mit hohen Einsätzen anbieten sollten. Nun, der Bund hatte wenig bis gar keine Wahl, da er wegen der Gesundheitskosten seiner alternden Bevölkerung vor ernsthaften finanziellen Problemen stand. Daher musste die Eidgenossenschaft eindrucksvolle Einnahmen erzielen, so dass 1993 der Kasinomarkt eröffnet wurde.
Leider wurde das problematische Glücksspiel, das einst als heißes Eisen galt, zur Norm und stieß bei den Behörden auf taube Ohren, als die Aufmerksamkeit auf die Glücksspielbesteuerung verlagert wurde. Zu diesem Thema kam es zu einer Reihe von Debatten zahlreicher Schweizer Politiker, und die Debatten eskalierten mit der Zeit.
Dennoch erregte das problematische Glücksspiel Mitte der 1990er Jahre erneut die Aufmerksamkeit der Behörden. Am 18. Dezember 1998 wurde ein neues Gesetz, das Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken, verabschiedet, um das problematische Glücksspiel in den Schweizer Spielbanken zu regeln und spezifische soziale Massnahmen zu empfehlen sowie Casinos und Spielbankenspiele vollständig zu legalisieren.
Eines der bemerkenswertesten Gesetze im Gesetz ist die Einteilung der Spielbanken in Typ A und Typ B. Die erste besteht aus Spielbanken mit unbeschränkten Spielmöglichkeiten und ist in Montreux, Zürich, Lugano, Bern, Basel, St. Gallen, Luzern und Baden erlaubt. Die zweite besteht aus Casinos, die auf 150 Spielautomaten beschränkt und in anderen Gebieten zugelassen sind. Das Gesetz wurde am 23. Februar 2000 vom Schweizerischen Bundesrat unterzeichnet und am 1. April 2000 in Kraft gesetzt.
Die Spielbanken wurden deshalb angewiesen, die Identität und das Alter der Kunden doppelt zu überprüfen und Kunden, die überhaupt irgendeine Form von finanziellen Problemen hatten, zu sperren. Damals vergaben die Behörden Konzessionen, so dass die Kasinobetreiber eine definierte Strategie zur Bekämpfung des problematischen Glücksspiels vorlegen mussten, bevor sie eine solche erhielten.
Zum einen wurden Kasinomitarbeiter darin geschult, problematische Spieler zu identifizieren und einen Kontoauszug, eine Gehaltsbescheinigung oder ein anderes ähnliches Dokument zu verlangen, das akzeptiert wird. Wenn sich herausstellt, dass ein Spieler in finanziellen Schwierigkeiten ist und/oder eine inakzeptable Spielgewohnheit hat, wird ihm/ihr der Zutritt zu allen Kasinos in der gesamten Schweizerischen Eidgenossenschaft untersagt.
Um das Glücksspiel in den Spielbanken zu überwachen, die Einhaltung des Bundesgesetzes über Glücksspiele und Spielbanken zu kontrollieren und zu entscheiden, ob es sich um Geschicklichkeits- oder Glücksspiele handelt, wurde die sechsköpfige Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) als unabhängige Aufsichtsbehörde beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement eingerichtet. Während die FGB Kasinos beaufsichtigt, wurden Lotterien und Wettbüros von den Behörden der Kantone einzeln beaufsichtigt, bis 2006 die Comlot (Interkantonale Lotterie- und Wettbehörde) in Zusammenarbeit gegründet wurde.
In der Zwischenzeit erteilt der Schweizerische Bundesrat Spielbankenkonzessionen und legt die Gültigkeitsdauer jeder Konzession fest.
Die Comlot hingegen ist sowohl für die Aufgaben der Eidgenössischen Spielbankenkommission als auch des Bundesrates in Bezug auf Lotterien und Wettanbieter zuständig. Sie ist somit für die Lotterien und Wettanbieter zuständig und erteilt die Konzessionen, reguliert die Einrichtungen, überwacht deren Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über Lotterien und kommerzielle Wetten, legt die Gültigkeitsdauer jeder Konzession fest usw. Jeder Kanton hat jedoch nach wie vor das Recht, ein Embargo gegen einen von der Comlot genehmigten Lotterie- oder Wettanbieter zu verhängen, und logischerweise bleibt das Embargo innerhalb der Region des Kantons.
Zudem gibt es in der Schweiz zwei von der Comlot zugelassene und regulierte Lotteriebetreiber. Die erste ist die gemeinnützige Lotteriegesellschaft Swisslos mit Sitz in Basel, die einige der beliebtesten Lotteriespiele in der ganzen Schweiz betreibt: Millionenlos, Happy Day und Win for Life. Die zweite ist die Loterie Romande, die 1937 von der in Lausanne ansässigen Société de la Loterie de la Suisse Romande (Lotteriegesellschaft der französischsprachigen Romandie) gegründet wurde. Ironischerweise bieten beide Betreiber Lotteriespiele und gleichberechtigte Sportwetten an.
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